Gefährdungen im Arbeitsalltag lassen sich nie zu einhundert Prozent ausschließen. Um das Risiko einer arbeitsbedingten Verletzung oder Erkrankung für Beschäftigte zu verringern, werden sogenannte Sicherheitsmaßnahmen angewendet. Doch wie können Arbeitsschutzmaßnahmen priorisiert werden? Das TOP-Prinzip schnell und einfach erklärt.
Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt werden – so besagt es das Arbeitsschutzgesetz. Da das in der Praxis nicht immer reibungslos umsetzbar ist, gibt die Betriebssicherheitsverordnung (§ 4 Abs. 2 BetrSichV) eine Rangfolge der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen vor. Unterschieden werden drei unterschiedliche Maßnahmen:
- technische Maßnahmen
Wie können Gefahren am Entstehungsort beseitigt werden?
Beispiele: ergonomische Arbeitsplätze, rutschhemmende Bodenbeläge oder die Installation von Absperrungen, Geländern und Schutznetzen - organisatorische Maßnahmen
Wie kann die Exposition der Beschäftigten möglichst kurz gehalten werden bzw. wie werden möglichst wenige Personen einem Sicherheitsrisiko ausgesetzt?
Beispiele: Job-Rotation, personeller Mehreinsatz, die Anpassung der Pausenregelung oder die Sperrung von Gefährdungsbereichen für nicht zugangsberechtigte Personen - persönliche (personenbezogene) Maßnahmen
Können die ersten beiden Maßnahmen (nicht) umgesetzt werden? Besteht ein Restrisiko?
Beispiele: Sicherheitsschuhe oder Sicherheitshelme im Rahmen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Und was besagt das STOP-Prinzip?
Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gilt das sogenannte (S)TOP-Prinzip. Das „S“ steht dabei für Substitution. Das Prinzip schlägt vor, Gefahrstoffe, wenn möglich, durch andere Mittel zu ersetzen, bevor andere Schutzmaßnahmen angewendet werden.
Eine Maßnahme allein reicht oft nicht aus
Im betrieblichen Alltag kommt es häufig zu einem Bündel an Maßnahmenpaketen, in denen verschiedene Maßnahmen kombiniert zum Einsatz kommen. Individuelle Gefährdungsbeurteilungen helfen dabei, Gefahren im Vorfeld einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu definieren.
Quelle:
- Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz (haufe.de, Artikel vom 23.05.2023)
- Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers (Einzelansicht)